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Inklusion und Exklusion in der Sozialhilfe

Leibetseder, Bettina (2014): Social assistance in Austria: regulating the poor as in-between. European Journal of Social Work, 17, 1: 104-117.

Soziale Inklusion gilt in der gegenwärtigen Sozialpolitik als Leitidee, aber sie stellt ebenso eine neue Form der Kontrolle für Bezieher/innen einer Leistung dar. Soziale Inklusion birgt die Gefahr einer weiteren Marginalisierung, da die Unterdrückung auch unter diesem neuen Paradigma fortgesetzt werden kann. Wenn man sich diesem Widerspruch bewusst ist, können gegenwärtige Projekte und Leistungen kritisch hinterfragt werden, es kann hier untersucht werden, wie sozialpolitische Maßnahmen im Alltag die ,Armen“ disziplinieren, die den ihnen zugewiesenen Status akzeptieren müssen. Solche Zuschreibungen sind nicht in den Gesetzen nachzulesen, gleichwohl können sie am Sozialamt ersichtlich werden, wo die Armengesetzgebung implementiert wird. Sozialhilfebezieher/innen erhalten so eine Leistung, wobei ihnen nicht immer sozialen Rechte zugesprochen werden, wie anhand des Beispiels einer Sozialhilfeadministration in Österreich dargestellt wird. Sie werden noch immer anders behandelt, was an die Abhandlung von Georg Simmel erinnert. Sozialhilfebezieher/innen werden so weder ausgeschlossen noch eingeschlossen, sie befinden sich in einem administrativ hergestellten Status des Dazwischen.