Wählerstromanalyse Nationalratswahl 1999 - Anti-Temelin-Volksbegehren 2002

Das Anti-Temelín-Volksbegehren wurde von 915.220 Österreicherinnen und Österreichern unterschrieben. Dies entspricht 15,53% der österreichischen Wahlberechtigten. Welche Parteien die UnterzeichnerInnen des Volksbegehrens bei der Nationalratswahl 1999 gewählt haben, zeigt vorliegende Wählerstromanalyse.

Die Hauptergebnisse:

Tabelle 1: Beteiligung am Anti-Temelín-Volksbegehren in absoluten Stimmen (auf 1.000 gerundet)

 

VB 2002

Gesamt 1999

SPÖ 99

199.000

1.532.448

FPÖ 99

448.000

1.244.087

ÖVP 99

137.000

1.243.672

Grüne 99

48.000

342.260

Sonst. 99

34.000

259.887

Nichtw. 99

49.000

1.216.019

Gesamt 2002

915.000

5.838.373

NichtwählerInnen = Wahlberechtigte, die nicht zur Wahl gegangen sind plus ungültige Stimmen

Von den 1.532.448 SPÖ-WählerInnen der Nationalratswahl 1999 haben etwa 199.000 das Temelín-Volksbegehren unterzeichnet, von den 1.244.087 FPÖ-Wählern 448.000. Ebenso setzten 137.000 ÖVP-WählerInnen und 48.000 Grün-WählerInnen von 1999 ihre Unterschrift unter das Volksbegehren (Tabelle 1).

Abbildung 1: Beteiligung am Anti-Temelín-Volksbegehren in Prozent

Beispiel: 13% der SPÖ-WählerInnen von 1999 haben das Temelín-Volksbegehren unterzeichnet, 36% der FPÖ-WählerInnen, 11% der ÖVP-WählerInnen usw.

Mehr als ein Drittel, nämlich 36% der FPÖ-WählerInnen von 1999 haben das Temelin-Volksbegehren unterzeichnet. Von den Grün-WählerInnen 1999 unterschrieben 14% das Volksbegehren, von den SPÖ-WählerInnen 13% und von den ÖVP-WählerInnen 11% (Abbildung 1).

Abbildung 2: Struktur der Unterzeichner des Anti-Temelín-Volksbegehrens

Beispiel: Von den Unterzeichnern des Temelín-Volksbegehrens haben bei der Nationalratswahl 1999 22% die SPÖ gewählt, 49% die FPÖ, 15% die ÖVP usw.

Etwa die Hälfte (49%) der Unterzeichner des Volksbegehrens haben bei der Nationalratswahl 1999 die FPÖ gewählt, 22% waren 1999 WählerInnen der Sozialdemokraten, 15% haben damals die ÖVP gewählt. Die Grünen WählerInnen machen 5% der Volksbegehrens-Unterzeichner aus (Abbildung 2).