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Gesetzesfolgenabschätzung - ein Blick hinter die Kulissen

Veranstaltungen

Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 soll die Folgenabschätzung in Österreich deutlich ausgebaut werden. – Eine Innensicht der aktuellen Praxis gewährte zum Auftakt der SOQUA Summer School Ministerialrat Dr. Karl Irresberger (Bundeskanzleramt).

Der Bedarf nach einer systematischen und objektivierten Abschätzung der Folgen staatlichen Handelns steigt mit der Komplexität politischer Steuerung.  Die Entstehung der Folgenabschätzung geht daher nicht zufällig auf die USA zurück, wo die Bundesbehörden bereits im Jahr 1970 zu einer Beurteilung der Umweltfolgen ihres Handelns verpflichtet wurden. Diesem Trend folgten Institutionen wie die Weltbank und die Europäische Union, und mittlerweile sind Formen der Folgenabschätzung weltweit etabliert.

Kosten senken

Die österreichische Gesetzesfolgenabschätzung entstand in den 1980er mit dem primären Ziel, die voraussichtlichen Kosten staatlicher Maßnahmen verstärkt ins Bewusstsein zu rücken. Heute werden nach dem so genannten Standardkostenmodell nicht nur die Belastungen für den Fiskus, sondern auch der Aufwand für Unternehmen und BürgerInnen für jedes neue Gesetzesvorhaben und jede Verordnung in Zahlen gefasst. Auf diese Weise soll ein Lenkungseffekt erzeugt werden, durch den der Verwaltungsaufwand für
Behörden und Unternehmen reduziert sowie den BürgerInnen z.B. zeitraubendes Ausfüllen von Formularen erspart wird.

Bewusstseinsbildung

Wesentlich weniger systematisch erfolgt die weitere „wirkungsorientierte“ Folgenabschätzung. Dabei mangelt es nicht an einer anspruchsvollen Liste möglicher Wirkungsdimensionen, die es zu beachten gilt: Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort, Auswirkungen in umwelt-, konsumentenpolitischer sowie sozialer Hinsicht, seit 2007 geschlechtsspezifische Auswirkungen sowie seit 2008 Klimaverträglichkeit.

In der Praxis werden Folgenabschätzungen jedoch nur in Ausnahmefällen aufgrund umfassender wissenschaftlicher Studien durchgeführt – so etwa im Zuge der Einführung des Road Pricing auf Österreichs Straßen. In der Regel seien die Juristen mit der Durchführung der Folgenabschätzung „alleingelassen“, wie Karl Irresberger in seinem Vortrag betonte. Dennoch leiste es einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, wenn Fragen wie Gleichstellung oder Klimaverträglichkeit systematisch im Politikformulierungsprozess zu bedenken sind.

Ausblick

Das im Jahr 2009 verabschiedete „Bundeshaushaltsgesetz 2013“ stellt die wirkungsorientierte Folgenabschätzung auf eine neue Grundlage. Insbesondere werden in Abstimmung zwischen Bundeskanzleramt und Fachministerien genaue Regelungen zum Verfahren der Folgenabschätzungen ausgearbeitet werden. Zudem sollen die Ministerien ihre Arbeit hinsichtlich konkreter Wirkungsdimensionen evaluieren. Einen Gesamtbericht über diese Evaluationen wird das Bundeskanzleramt jährlich dem Nationalrat vorlegen.

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